Förderbedingungen
Basis der Wohnraumoffensive ist das Sondervermögen ehem. St. Georgswerk, das Bischof Dr. Georg Bätzing zur Verfügung gestellt hat. Zweckbestimmung ist die Unterstützung von Organisationen bei der Schaffung von Wohnraum im sozialen Bereich. Hier finden Sie die Rahmenbedingungen zur Vergabe von Zuwendungen.
Vergabeleitfaden
Wohnen ist Voraussetzung für das persönliche Wohlergehen und ermöglicht das Ergreifen von Entwicklungs- und Teilhabemöglichkeiten. Angemessener Wohnraum schafft die Grundlage für ein gelingendes Leben und eine eigenverantwortliche Lebensführung. Mit ihrer Grundfrage „Für wen sind wir da?“ stellt Kirchenentwicklung jeden Menschen mit seiner Würde und seinen Bedürfnissen und Ressourcen in den Mittelpunkt des Denkens und Handelns. Dieser Grundhaltung entsprechend eröffnet die Wohnraumoffensive neue Perspektiven kirchlichen Wirkens und ermöglicht Austausch und Kooperation zu innovativem Planen und Bauen für bedarfsgerechten Wohnraum. Beispielhaft macht die Wohnraumoffensive im Bistum Limburg auf die Handlungsbedarfe im Zusammenhang mit den zahlreichen offenen Wohnungsfragen aufmerksam und unterstreicht die gemeinwohlfördernde Bedeutung kirchlichen Engagements insgesamt.
Bischof Dr. Georg Bätzing hat die Wohnraumoffensive als sozialen Impuls der Kirchenentwicklung für das Bistum Limburg ausgerufen. Zur Förderung von sozialem und caritativem Wohnungsbau hat der bischöfliche Stuhl ein Sondervermögen eingerichtet, aus dem eine Finanzierung bzw. Kofinanzierung zur Erreichung des Förderziels ermöglicht wird.
Förderziel
Die Wohnraumoffensive soll die Verbesserung des Zugangs zu Wohnraum für auf dem Wohnungsmarkt aus verschiedensten Gründen Benachteiligte bewirken. Im Besonderen unterstützt die Wohnraumoffensive die Schaffung von bedürfnis- und größengerechten, barrierearm erreichbaren und gemeinschaftsfördernden Mietwohnungen im Gebiet der Diözese Limburg für Haushalte mit geringen bis mittleren Einkommen.
Wer kann gefördert werden?
Die Wohnraumoffensive möchte juristische Personen (z.B. Bauträger, Immobilienentwickler, gemeinnützige Einrichtungen) unterstützen, die gewerbsmäßig als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Verfügungsberechtigte eines geeigneten Grundstücks Mietwohnraum für die genannten Nachfragegruppen schaffen und die Durchführung des Bauvorhabens und die langfristige und bestimmungsgemäße Verwaltung des entstandenen Wohnraums gewährleisten können. Nicht förderfähig sind Vorhaben natürlicher Personen.
Was wird gefördert?
Vorrangig werden Maßnahmen im Mietwohnungsbau gefördert, bei denen mindestens vier neue Wohneinheiten entstehen, die zur dauerhaften, mindestens zehnjährigen, Fremdvermietung zweckbestimmt sind. Bevorzugt förderungswürdig sind Neubaumaßnahmen; nachrangig sind auch Nutzungsänderungen oder Gebäudeerweiterungen zugunsten neu entstehenden Wohnraums förderungswürdig. In Ausnahmefällen kann die Nutzbarmachung von Bestandswohnraum kirchlicher Eigentümer unterstützt werden, sofern diese auf zielgruppenspezifische und besondere Bedarfsnotlagen reagiert. Kirchliche Einrichtungen, deren Kernaufgabe nicht der gewerbliche Wohnungsbau ist, die aber den oben genannten Förderzweck durch ihre Verfügungsberechtigung über ein geeignetes Grundstück verwirklichen können und möchten, haben die Möglichkeit, eine Förderung auch für nicht-investive Kosten (z.B. Konzept- und Projektentwicklung, Umsetzungsbegleitung) bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 EUR zu erhalten.
Insgesamt sind im Rahmen der Wohnraumoffensive insbesondere solche Wohnungsbauvorhaben förderungswürdig, die modellhafte Ansätze in den Bereichen Raumprogramm und Umfeldintegration sowie explizit soziale und soziodemografische Zielsetzungen in ihren Projektinhalten verankern.
Wie wird gefördert?
Die Wohnraumoffensive vergibt Zuschüsse für neu entstehenden Wohnraum. Wohnraum, der den Zielsetzungen dieses Programms entspricht, kann mit einer Fördersumme von bis zu 250 Euro pro entstehendem Quadratmeter Wohn- respektive Nutzfläche bezuschusst werden. Die Maximalfördersumme pro Projekt beträgt 1.000.000 EUR. Die Mittelvergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel und unterliegt in jedem Fall einer Einzelfallprüfung. Die Steuerungsgruppe Wohnraumoffensive bewertet jedes Projekt im Dialog mit den Bewerbern individuell im Hinblick auf die Verwirklichung des Förderziels. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Voraussetzung für eine Förderung durch die Wohnraumoffensive ist eine vertragliche Festlegung der durch die Bauherrenschaft bzw. durch die Wohnungsverwaltung sicherzustellenden Zielsetzungen und Verpflichtungen.